Die NIS2 Richtlinie, die von den EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, hat zum Ziel, ein gemeinsames hohes Cybersicherheitsniveau in ganz Europa zu schaffen und die Resilienz wesentlicher Dienste für die Gesellschaft zu stärken. Das übergeordnete Ziel der Resilienz ist die Stärkung der Fähigkeit, Schadensfälle in Informationssystemen zu verhindern bzw. im Falle des Eintretens in ihren Auswirkungen zu begrenzen.
Achtung:
Die Registrierungspflicht für Unternehmen, die unter die NIS2/BSIG Regelungen fallen, endet spätestens am 6.3.2026. Betroffene Unternehmen sollten rasch handeln. Weitere Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie auf dieser Seite.
Die NIS2 Richtlinie setzt europaweite Mindeststandards und dient der Vereinheitlichung im europäischen Rechtsrahmen. Ein verbessertes Risikomanagement für Organisationen und die Stärkung der Sicherheit der Lieferketten gehört in den Kontext ebenso, wie Meldepflichten und ein erweiterter Anwendungsbereich.
In Deutschland wurde die Richtlinie verspätet 2025 mit dem BSIG umgesetzt.
Das BSIG ist am 6.12.2025 in Kraft getreten
Mit dem Inkrafttreten des BSIG am 6.12.2025 wurde in Deutschland die NIS2 Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Übergangsfristen sind aufgrund der langen Vorlaufzeiten nicht gewährt, alle Regelungen des Gesetzes sind ohne Verzug in Kraft getreten.
Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung der Rechtspflichten nach NIS2/BSIG?
Wir beraten und betreuen eine Reihe mittelständischer Unternehmen und Organisationen in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit. Gern evaluieren wir in einem kostenfreien Erstgespräch den Bedarf in Ihrer Organisation. Sie erreichen uns unter info@prisecon.de oder unter den unten angegebenen Geschäftsdaten.
